Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie wird gebildet aus allen stimmberechtigten Personen der Gemeinde. Die Stimmberechtigten werden jährlich mindestens 2 Mal (Rechnungs- und Budget-Gemeindeversammlung) zu Gemeindeversammlungen eingeladen; diese sind öffentlich.

Kontakt

Bruno Born
gp@aedermannsdorf.ch

Ort

Medienraum des Schulhauses
Schulhausstrasse 63
4714 Aedermannsdorf

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz, Verordnung, Gemeindeordnung oder Gemeindebeschlüsse einem andern Gemeindeorgan übertragen sind. Sie entscheidet unter anderem über

•das Budget und somit u.a. auch den Steuerfuss (Steuerbezug juristische und natürliche Personen)
•die Jahresrechnung
•Investitionen von Fr. 50'000.-- bis Fr. 1'000'000.--
•Erlass und Änderung der Gemeindeordnung sowie der übrigen rechtsetzenden Gemeindereglemente

Kompetenzen

Die Kompetenzen (Befugnisse) der Gemeindeversammlung sind in den §§ 25 der Gemeindeordnung und § 56 des Gemeindegesetzes geregelt.

Voraussetzungen

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Aedermannsdorf wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche mindestens 18. Jahre alt sind.

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung